Arten und Preise der Autobahnvignetten in der Slowakischen Republik

In der Slowakischen Republik werden Autobahnvignetten nur in elektronischer Form verkauft. Dies beinhaltet die Gebühr für die Nutzung bestimmter Abschnitte der Autobahnen für einen festgelegten Zeitraum, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung des Fahrzeugs.

Die Arten von Autobahnvignetten werden durch das Gesetz Nr. 488/2013 über die Autobahnvignette und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung festgelegt. Gemäß diesem Gesetz gibt es vier Arten von Autobahnvignetten: Jahresvignette, 365-Tage-Vignette, 30-Tage-Vignette und 10-Tage-Vignette.

Die Jahresvignette ist das ganze Kalenderjahr gültig, ab dem 1. Januar des entsprechenden Jahres oder ab dem Tag des Kaufs bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres. Die 365-Tage-Vignette ist 365 Tage gültig, einschließlich des vom Benutzer angegebenen Tages für die Nutzung der Autobahnabschnitte.
Die 30-Tage-Vignette ist 30 Tage gültig, ab dem vom Benutzer angegebenen Tag für die Nutzung der Autobahnabschnitte.
Die 10-Tage-Vignette ist 10 Tage gültig, ab dem vom Benutzer angegebenen Tag für die Nutzung der Autobahnabschnitte.

In den folgenden Tabellen finden Sie Informationen über die erforderliche Art und Anzahl der gekauften Autobahnvignetten, abhängig von der Fahrzeugkategorie und der maximalen technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs bzw. der maximalen technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugzuges (die maximale technisch zulässige Masse des Fahrzeugs/des Fahrzeugzuges wird durch den Wert angegeben, der im Teil 1 des Fahrzeugscheins angegeben ist):

Fahrzeug
zweispuriges Kraftfahrzeug bis 3,5 Tonnen oder zweispuriges Kraftfahrzeug der Kategorie M1, unabhängig von seiner maximal zulässigen technischen Masse
Die Autobahnvignette ist erforderlich für: DAS FAHRZEUG
Die Verpflichtung zur Zahlung der Autobahnvignette für die Nutzung bestimmter Autobahnabschnitte und Schnellstraßen gilt ausschließlich für DAS FAHRZEUG
FAHRZEUGZUG bis 3,5 Tonnen
Zugfahrzeug mit Anhänger bis 3,5 Tonnen (zwei Achsen)
Die Autobahnvignette ist erforderlich für: DAS FAHRZEUG
Die Verpflichtung zur Zahlung der Autobahnvignette für die Nutzung bestimmter Autobahnabschnitte und Schnellstraßen gilt ausschließlich für DAS FAHRZEUG
FAHRZEUGZUG über 3,5 Tonnen
Zweigespann mit zwei Achsen (d.h. Fahrzeug + Anhänger), bestehend aus einem Fahrzeug der Kategorie M1, N1 und einem Anhänger der Kategorie O1 und O2, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns über 3,5 Tonnen liegt
Autobahnvignetten sind erforderlich für 'FAHRZEUG + ANHÄNGER
Die Verpflichtung zur Zahlung der Autobahnvignette für die Nutzung bestimmter Autobahnabschnitte und Schnellstraßen gilt für "FAHRZEUG UND ANHÄNGER"
Wichtig!
Im Falle einer zweiachsigen Motorfahrzeugkombination mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist die Zahlung einer Autobahnvignette für den Anhänger NICHT ERFORDERLICH, d.h. die Verpflichtung zur Zahlung der Autobahnvignette für die Nutzung begrenzter Abschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen gilt ausschließlich für das Motorfahrzeug.