Fahrzeuge, für die Vignettenzahlungen erforderlich sind

"Gemäß Gesetz Nr. 488/2013 über die Autobahnvignette und über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der geltenden Fassung gilt die Verpflichtung zur Zahlung der Autobahnvignette für die Nutzung bestimmter Abschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen, die durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, für folgende Fahrzeuge:

  • Zweispurige Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeugkombinationen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen,
  • Zweispurige Kraftfahrzeuge der Kategorie M1, unabhängig vom maximal zulässigen Gewicht des Fahrzeugs,
  • Zweispurige Kraftfahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Kategorie M1 oder N1, unabhängig vom maximal zulässigen Gewicht der Fahrzeugkombination. Solche Fahrzeuge werden als "Vignettenpflichtige Fahrzeuge" bezeichnet."

Bitte beachten Sie, dass dies eine automatische Übersetzung ist und möglicherweise nicht ganz präzise.

Die Verpflichtung zum Erwerb der slowakischen elektronischen Straßenvignette gilt für zweirädrige Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen sowie zweirädrige Kraftfahrzeuge der Kategorie M1, unabhängig von ihrer maximalen technisch möglichen Gesamtmasse.

Diese Verpflichtung gilt auch für Anhänger der Kategorie O1 und O2, wenn die Summe der maximal technisch möglichen Gesamtmasse des Fahrzeugs der Kategorie M1, N1 und die maximal technisch mögliche Gesamtmasse des Anhängers über 3,5 Tonnen liegt.

Autobahnvignette
Max 3,5 t
Autobahnvignette
Max 3,5 t
+
> 3,5 tAutobahnvignette für Auto und Anhänger
Gemäß § 4 des Gesetzes Nr. 488/2013 über die Autobahnvignette in der geltenden Fassung haben der Fahrer des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination und der Eigentümer des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination folgende Pflichten im Zusammenhang mit der Zahlung der Autobahnvignette:

  • Der Fahrer des Fahrzeugs oder der Fahrer der Fahrzeugkombination muss die Autobahnvignette vor Beginn der Nutzung kostenpflichtiger Abschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen bezahlen.
  • Der Fahrer des Fahrzeugs oder der Fahrer der Fahrzeugkombination muss sicherstellen, dass die Pflicht zur Zahlung der Autobahnvignette bei der Nutzung kostenpflichtiger Abschnitte von Autobahnen und Schnellstraßen durch das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination erfüllt wird.