Die Verpflichtung zum Erwerb der slowakischen elektronischen Straßenvignette gilt für zweirädrige Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen sowie zweirädrige Kraftfahrzeuge der Kategorie M1, unabhängig von ihrer maximalen technisch möglichen Gesamtmasse.
Diese Verpflichtung gilt auch für Anhänger der Kategorie O1 und O2, wenn die Summe der maximal technisch möglichen Gesamtmasse des Fahrzeugs der Kategorie M1, N1 und die maximal technisch mögliche Gesamtmasse des Anhängers über 3,5 Tonnen liegt.